Tel.: +49 5232 67057 | E-Mail: info@vuek.de | VÜK Hauptuntersuchung
Arbeitssicherheit ist ein Thema, das alle Berufsgruppen und Berufszweige zunehmend beschäftigt, denn Mitarbeiter sind das größte Kapital eines jeden Unternehmens. Studien zufolge machen die Personalkosten mehr als 90 % der laufenden Betriebskosten aus.* Jede Investition in die Arbeitssicherheit macht sich auch betriebswirtschaftlich bezahlt: Gesunde motivierte Mitarbeiter führen zu einem erfolgreichen und gesunden Unternehmen. Das bedeutet für den Betrieb keine teuren Ausfallzeiten und keine Störung der Betriebsabläufe.
Als Arbeitgeber sind Sie laut § 19 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) verpflichtet, für die Sicherheit Ihrer Arbeitnehmer zu sorgen. Wir sind Ihr unabhängiger Partner bei der Planung und Umsetzung technischer, organisatorischer und persönlicher Arbeitsschutzmaßnahmen in kleinen, mittelständischen und Großbetrieben (gemäß ArbSchG und DGUV Vorschrift 2). Unsere Experten schulen Ihre Mitarbeiter, prüfen Ihre Arbeitsmittel und sorgen dafür, dass Sie den Brandschutz gemäß der Bauordnungen einhalten. Durch unsere flexible, zielorientierte Tätigkeit sind wir in der Lage, Ihnen bei Problemen auch kurzfristig zu helfen.
Wann unterhalten wir uns über Ihre Arbeitssicherheit?
Die VÜK ist Ihr zuverlässiger Partner im Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz. Unser Team aus erfahrenen Fachkräften bietet Ihnen eine umfassende sicherheitstechnische Betreuung gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2.
Brandschutz ist das A und O aller Unternehmen, ein Schadensfeuer kann betriebswirtschaftliche schwerwiegende Folgen haben. Mit der VÜK treffen Sie im vorbeugenden Brandschutz umfassend Vorsorge gemäß den Bauverordnungen und den Arbeitsstättenrichtlinien.
Jedes Unternehmen ist zur regelmäßigen Prüfung von Arbeitsmitteln verpflichtet. Die VÜK führt Ihre DGUV-Prüfungen (UVV) mit entsprechender Dokumentation durch und sorgt dafür, dass sich Ihre Arbeitsmittel immer in einem geprüften Zustand befinden.
+++ Explosion im Industriepark; ein Toter und mehrere Schwerverletzte +++
+++ Feuer in den Produktionshallen +++
+++ Großfeuer vernichtet Lagerhalle; der Sachschaden ist erheblich +++
Damit es bei Ihnen nicht so weit kommt, qualifizieren wir Ihre Mitarbeiter.
Als offenes oder In-house-Seminar:
Je nach Gesetzgebung* stellen wir gerne den Brandschutzbeauftragten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG).
*In einzelnen Bundesländern kann diese Beratungspflicht für bauliche Anlagen besonderer Art und Nutzung vorgeschrieben sein.